Rechtsprechung
   BFH, 06.10.2003 - X B 22/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8215
BFH, 06.10.2003 - X B 22/02 (https://dejure.org/2003,8215)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2003 - X B 22/02 (https://dejure.org/2003,8215)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - X B 22/02 (https://dejure.org/2003,8215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Abgrenzung von unternehmerischer Tätigkeit und Liebhaberei; Anerkennung von Anlaufverlusten; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Anforderungen an schlüssige Darlegung; Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens; Liebhaberei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Die Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs, während der die allgemeinen Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Regel nicht gelten, ist je nach der Eigenart betriebsspezifisch festzulegen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).

    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    bb) Außerdem hätte der Kläger darlegen müssen, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der dort vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der vermeintliche Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    bb) Außerdem hätte der Kläger darlegen müssen, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der dort vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der vermeintliche Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Liebhaberei liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Tätigkeit "nach ihrem Wesen und der Art der Betriebsführung nicht geeignet ist, einen Totalgewinn zu erzielen" (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    aa) Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann vor, wenn das FG ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, wenn es also seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei der Unterscheidung zwischen einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten unternehmerischen Tätigkeit und der der Privatsphäre zuzurechnenden Liebhaberei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse zu berücksichtigen sind (z.B. BFH-Urteil vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Es ist vielmehr im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat (BFH-Beschluss vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 118/99

    Liebhaberei; Yachtvercharterung

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
    Es stellt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 12. November 1985 IX R 85/82, BFHE 145, 308, BStBl II 1986, 239, m.w.N.) einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens und damit einen Verfahrensfehler dar, wenn das FG eine Sachentscheidung trifft, obwohl es das Verfahren hätte gemäß § 74 FGO aussetzen müssen.
  • BFH, 18.07.1990 - I R 12/90

    Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des

  • BFH, 08.05.1991 - I B 132/90

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§

  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

  • BFH, 18.03.2003 - X B 144/99

    Vorsorgeaufwendungen; Einzahlungen in eine Pensionskasse

  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 13.01.1999 - XI B 80/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

  • BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
  • BFH, 19.01.1999 - III K 2/98

    Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BFH, 09.10.1991 - II B 115/91

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens

  • BFH, 13.11.1995 - V B 91/95

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 14.06.1993 - V B 118/92

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 160/05

    Divergenz; Gewinnerzielungsabsicht

    Im Übrigen hat der Senat im Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, 206, ferner BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2003 X B 22/02, juris, ausgeführt, bei neu gegründeten Gewebebetrieben spreche der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Gewinnerzielungsabsicht, es sei denn, die Art des Betriebes bzw. seine Bewirtschaftung sprächen von vornherein dagegen, weil das Unternehmen nach der Lebenserfahrung typischerweise dazu bestimmt und geeignet sei, persönlichen Neigungen der Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen.
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Mit der Rüge einer Rechtsfehlerhaftigkeit der Vorentscheidung kann indes in der Regel --sofern nicht ausnahmsweise ein hier nicht gegebener sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler vorliegt-- nicht die Zulassung der Revision erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2004 VIII B 252/03, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris; vom 6. Oktober 2003 X B 22/02, n.v., juris).
  • BFH, 23.11.2004 - X B 19/04

    Anforderungen an die Rüge eines Verfahrensfehlers in Gestalt eines Verstoßes

    Keinen Verfahrensfehler enthält eine den Erwartungen des Klägers widersprechende Würdigung seines Vorbringens (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003, X B 22/02, juris STRE200351305).
  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02

    Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei

    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden, wobei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil v. 6. Oktober 2003 X B 22/02 - n.v. - Urteil v. 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428; Urteil v. 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil v. 10. April 2002 III B 73/01, BFH/NV 2002, 1025; Urteil v. 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85; Urteil v. 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N.; Urteil vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
  • FG München, 27.04.2004 - 6 K 4170/00

    Liebhaberei bei Wohnmobilvermietung; Einkommensteuer 1994, 1995 und 1998

    Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 06.10.2003 - X B 22/02 - NV, Haufe-Index, 1083327) entschieden, dass bei der Unterscheidung zwischen einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten unternehmerischen (bzw. einer auf Überschuss ausgerichteten) Tätigkeit und der der Privatsphäre zuzurechnenden Liebhaberei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse zu berücksichtigen sind (z.B. BFH-Urteil vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht